EU-Mitgliedsstaaten stimmen Novel Food Antrag für Noni Püree und Noni Konzentrat zu
Die Vertreter der 27 EU-Mitgliedsstaaten haben, mit Bekanntgabe von Freitag, 26. Februar 2010, einem Antrag von Tahitian Noni International auf sogenannte Novel Food-Genehmigung (Zulassung eines neuartigen Lebensmittels) für Noni Püree und Noni Konzentrat mit qualifizierter Mehrheit zugestimmt. Die Zustimmung ist Grundlage für die offizielle Genehmigung eines neuartigen Lebensmittels durch die Europäische Kommission. Die Genehmigung für Noni Püree und Noni Konzentrat umfasst die Verwendung unter anderem in Nahrungsergänzungsmitteln, Getränkemixturen in Pulverform, Zerealien-Riegeln und Süßigkeiten.
Die Zustimmung stellt einen weiteren Meilenstein für Tahitian Noni International dar, auf dem Weg die inzwischen dritte Novel Food Zulassung für Noni (Morinda citrifolia L.) zu erhalten. Im Juni 2003 erteilte die Europäische Kommission die Genehmigung für den TAHITIAN NONI Juice, ein Getränk aus 89 Prozent Nonisaft und 11 Prozent Blaubeer- und Traubensaftkonzentrat. Im Dezember 2008 wurde die Zulassung für Noni Blättertee (Tee aus den Blättern des Nonibaums) erteilt.
Hintergrundinformation:
Für Lebensmittel, die vor dem Jahr 1996 noch nicht in größerem Umfang innerhalb der EU auf dem Markt waren, ist aus Sicherheitsgründen für den Verbraucher eine Prüfung und Genehmigung durch die EFSA für den EU-weiten Vertrieb eines Produktes erforderlich. Weiterführende Information stellt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zur Verfügung.


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